MAV-Arbeit in der ambulanten Pflege / in Sozialstationen, Teil 2
Termin: 12.03.2012 - 14.03.2012Veranstaltungsort: Springe
Teamer: Tanja Bohlender , Elke Brukamp-Pals
Seminarnummer: 15/2012
Die Tätigkeit von MAVen in Sozialstationen und in der ambulanten Pflege erfordert oftmals völlig andere Kenntnisse als in anderen Bereichen
Seminarinhalte
Das Seminar wird u.a. folgende Themen aufgreifen und diese durch vielfältige Methoden vermitteln:
- Kann der Arbeitgeber Kündigungen gegenüber Langzeitkranken oder nicht mehr voll belastbaren Beschäftigten aussprechen? Oft sind sie gerade aufgrund der körperlich und psychisch anstrengenden Arbeit im Pflegedienst nicht mehr voll belastbar. Was kann die MAV bei krankheitsbedingten Kündigungen tun? Gibt es im Vorfeld Beteiligungsmöglichkeiten der MAV?
- Was kann die MAV tun, wenn immer mehr Teilzeitbeschäftigte eingesetzt werden sollen, aber die Mitarbeiter von den vereinbarten Arbeitszeiten kaum noch leben können?
- Haftung der Mitarbeitenden: Gerade bei Schäden an den Pkw versucht der Arbeitgeber oftmals die Arbeitnehmer in Anspruch zu nehmen. Im Seminar wird herausgearbeitet, wann wer haftet und vor allen Dingen, wie die MAV bei Haftungsthemen agieren und reagieren kann.
Zielgruppe
Teil 2 richtet sich speziell an Mitarbeitende in der ambulanten (häuslichen) Pflege.
Der Besuch des Teils 1 ist nicht Voraussetzung für die Teilnahme. Es werden Themen behandelt, die über Teil 1 hinausgehen.
Methode
Bitte unbedingt die Anwendung findenden arbeitsrechtlichen Regelungswerke (AVR, DVO, MVG) als Textausgabe mitbringen. Darüber hinaus ist eine arbeitsrechtliche Sammlung (Kittner, Beck Texte Arbeitsrecht) hilfreich.
Kosten
300 Euro (Seminar) + 170 Euro (Unterkunft/Verpflegung)







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