Mitarbeitervertretungsrecht für Fortgeschrittene
Termin: 02.07.2012 - 06.07.2012Veranstaltungsort: Bonn
Teamer: Tanja Bohlender , Siegfried Löhlau
Seminarnummer: 11/2012
Mitarbeitervertretungen sind nur dann in der Lage, die Interessen der Mitarbeitenden zu vertreten, wenn sie auf dem Stand des aktuellen Arbeitsrechtes sind und möglichst qualifiziert die Mitbestimmungs- und Beteiligungsrechte nach dem MVG ausüben können.
Seminarinhalte
- Änderungen im Mitbestimmungs- und Mitberatungsverfahren, Geschäftsführung der MAV, ordnungsgemäße Beschlussfassung und Hinzuziehung von Sachverstand, Schiedsstellen-, Kirchengerichtsverfahren
- Beteiligungsrechte in organisatorischen, sozialen und allgemein personellen Angelegenheiten anhand ausgewählter Fallbeispiele
- Beteiligung bei betriebsbedingten Kündigungen und Zustimmungsverweigerungsgründe: Sozialauswahl, Weiterbeschäftigungsmöglichkeit, Weiterbeschäftigungsmöglichkeit unter geänderten Vertragsbedingungen, Beteiligung bei außerordentlichen Kündigungen und bei krankheitsbedingten und verhaltensbedingten Kündigungen
- Fälle der Mitberatung und Mitberatungsverfahren
- Neues zum Arbeitsrecht, Gesetzesänderungen und wichtige neue Rechtsprechung
Zielgruppe
alle Mitarbeitervertretungen, die bereits eine Einführung zum MVG absolviert haben
Methode
Mitzubringen sind unbedingt das MVG und die Arbeitsvertragsgrundlage (AVR o.ä.).
Kosten
480 Euro (Seminar) + 300 Euro (Unterkunft/Verpflegung)







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